Eltern haften für ihre Kinder? Wann Schadenersatz fällig wird
Baustellen haben eine magische Anziehungskraft auf
Kinder. Vermutlich deshalb hängen die Betreiber an die Baustellenzäune
stets das gelbe Schild mit schwarzer Aufschrift „Eltern haften für ihre
Kinder”. Doch das gilt nicht automatisch.
Das Schild gehört vielmehr zu den deutschen Rechtsirrtümern. Denn nicht
immer ist ein Kind schuldfähig, und nicht immer haften die Eltern, wenn
ihr Kind etwas Dummes anstellt. „Das Schild ist unsinnig”, sagt Eva
Becker. Zwar haben Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind nicht die
Baustelle betritt. Aber wenn sie alles dafür getan haben und es trotzdem
auf die Baustelle entwischt, dann haften sie für eventuelle Schäden
nicht. Vielmehr ist es dann sogar so, dass der Unternehmer eine
Mitschuld an dem vom Kind verursachten Schaden trägt, weil er die
Baustelle nicht ordentlich abgesichert hat. „Dann reicht das Schild auch
nicht”, erklärt die Berliner Rechtsanwältin und Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Hier könnt Ihr weiterlesen :aachener-nachrichten.de/ratgeb…atz-faellig-wird-1.581313
Baustellen haben eine magische Anziehungskraft auf
Kinder. Vermutlich deshalb hängen die Betreiber an die Baustellenzäune
stets das gelbe Schild mit schwarzer Aufschrift „Eltern haften für ihre
Kinder”. Doch das gilt nicht automatisch.
Das Schild gehört vielmehr zu den deutschen Rechtsirrtümern. Denn nicht
immer ist ein Kind schuldfähig, und nicht immer haften die Eltern, wenn
ihr Kind etwas Dummes anstellt. „Das Schild ist unsinnig”, sagt Eva
Becker. Zwar haben Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind nicht die
Baustelle betritt. Aber wenn sie alles dafür getan haben und es trotzdem
auf die Baustelle entwischt, dann haften sie für eventuelle Schäden
nicht. Vielmehr ist es dann sogar so, dass der Unternehmer eine
Mitschuld an dem vom Kind verursachten Schaden trägt, weil er die
Baustelle nicht ordentlich abgesichert hat. „Dann reicht das Schild auch
nicht”, erklärt die Berliner Rechtsanwältin und Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
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Aus Liebe zum Wahnsinn