Wenn im Laufe der Jugendhilfe junge Menschen Einkommen hatten, waren sie verpflichtet aus diesem Einkommen große Teile an das Jugendamt abzuführen.Dass die Kosten rechtswidrig ermittelt wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.12.2020 (bverwg.de/de/111220U5C9.19.0 ) festgestellt. Zum Teil haben die Jugendämter von sich aus bei laufenden Jugendhilfen die zu Unrecht geforderten Beiträge neu berechnet und ggf. zurückgezahlt.
pfad-niedersachsen.de/sehr-wic…uNwhACtBV94ot8smvY89h4QMg
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Wenn über eine dumme Sache mal endlich Gras gewachsen ist,
kommt sicher ein Schaf gelaufen, das alles wieder runterfrisst.
