Welche finanzielle Unterstützung kann man für ein Pflegekind beantragen?

      Welche finanzielle Unterstützung kann man für ein Pflegekind beantragen?

      Hallo zusammen,
      wir haben das Forum hier gefunden und einige Fragen, die wir gerne stellen würden.
      wir haben seit Mai ein Pflegekind mit 17 Jahren bei uns in der Familie aufgenommen, da es schon seit längerem keinen festen Wohnsitz hatte und ein halbes Jahr schon nicht mehr zur Schule ging. Bei der Mutter konnte sie nicht mehr sein, da es massiven physische uns psychischen Belastungen ausgesetzt war. Wir haben dann die not erkannt und sie bei uns aufgenommen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt war schnell klar, dass es eine lange Vorgeschichte gab und wir haben dann zum 1.8. vollzeitpflege zugesprochen bekommen. Das Sorgerecht liegt aber weiterhin bei der Mutter, die hier aber sonst keine Probleme macht. Die Mutter hat dann den Antrag auf vollzeitpflege nach Paragraph 33 gestellt, doch das Jugendamt Argumente bereits im Vorfeld, dass ja jetzt keine Not mehr bei dem Pflegekind bestünde und wir sie nicht mehr wegschicken würden, wenn wir keine Unterstützung bekämen, so dass eine Bewilligung eher nicht wahrscheinlich ist. Das fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht, wenn man schnell hilft und dann gesagt bekommt, weil die IST Situation ja jetzt gut ist, besteht kein Bedarf für Unterstützung mehr…kann das so sein? Das Kindergeld soll ab 1.8. an uns gehen und ist beantragt. Immerhin. Jetzt aber zu unserer Frage, welche finanziellen Mittel kann man neben Pflegegeld noch bei wem Beantragen, falls es mit dem Pflegegeld tatsächlich nicht klappt? Wir tuen uns da gerade schwer, außerhalb des Jugendamtes Ansprechpartner zu finden. Herzlichst, Kerstin und Micha
      Hallo,

      doch das Jugendamt Argumente bereits im Vorfeld, dass ja jetzt keine Not mehr bei dem Pflegekind bestünde und wir sie nicht mehr wegschicken würden, wenn wir keine Unterstützung bekämen, so dass eine Bewilligung eher nicht wahrscheinlich ist.


      das ist eine Frechheit! Gibt aber gut wieder, wie das ganze "Pflegekindersystem" funktioniert. Auf der Ausbeutung der Pflegeeltern. Denn die wenigsten geben das Kind ja wieder zurück, wenn sie mit den miserablen Bedingungen in diesem System nicht einverstanden sind.

      Wenn der Antrag der Mutter nicht bewilligt wird könnte auch nur sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

      Wenn ihr kein Pflegegeld bekommt müsstet ihr zumindest Sozialhilfe für das Kind bekommen - zusätzlich zum Kindergeld.

      Wichtig ist, dass es alles so schnell wie möglich beantragt wird, denn die Leistungen werden in der Regel nur ab Antragstellung gezahlt und nicht rückwirkend!

      Als Pflegeeltern habt ihr aber das Recht auf Beratung und Unterstützung vom Jugendamt. Deren Job wäre es eigentlich euch da zu helfen!

      Ob das rechtlich so in Ordnung ist, euch das Pflegegeld vorzuenthalten, könnte mit einem Anwalt geklärt werden. Das ist aber ein sehr kompliziertes Thema. Problematisch dabei ist außerdem, dass ihr kein Sorgerecht habt. D.h. das Pflegegeld "bekommen" nicht die Pflegeeltern. Rechtlich bekommt das der Sorgeberechtigte. Es wird "nur" an die Pflegeeltern gezahlt. D.h. wenn etwas nicht damit stimmt kann auch nur der Sorgeberechtigte dagegen Einspruch erheben bzw. rechtlich dagegen vorgehen. Das ist u.a. auch ein Grund, warum manche grundsätzlich dagegen sind, PE zu Vormündern/Pflegern zu machen (obwohl das das Gesetz eigentlich fordert).



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