Ich habe mich heute angemeldet, in Sorge um meine Tochter und mein noch nicht geborenes Enkelkind, und habe diese Frage:
Kann eine freiwillige Sorgerechtsübertragung von der LM auf GM schon im Vorfeld beim Notar gemacht werden oder muss das Kind erst geboren sein? Muss diese Übertragung dem JA gemeldet werden?
Konkreter Fall: Meiner Tochter ohne Partner, die auf Bewährung frei und krank ist, wurde vom JA angekündigt, dass für ihr Kind sofort nach Geburt ION geplant ist.
Nach der Geburt stehen also die GM (keine Vorstrafen, finanziell abgesichert, Pflegekurs gemacht), die das Kind auf priv. Basis (innerfamiliär, ohne Pflegegeld) aufnehmen möchte, und der Vertreter des Jugendamts im Krankenhaus, um das Kind an sich zu nehmen. Wer "bekommt" es dann?
Kann eine freiwillige Sorgerechtsübertragung von der LM auf GM schon im Vorfeld beim Notar gemacht werden oder muss das Kind erst geboren sein? Muss diese Übertragung dem JA gemeldet werden?
Konkreter Fall: Meiner Tochter ohne Partner, die auf Bewährung frei und krank ist, wurde vom JA angekündigt, dass für ihr Kind sofort nach Geburt ION geplant ist.
Nach der Geburt stehen also die GM (keine Vorstrafen, finanziell abgesichert, Pflegekurs gemacht), die das Kind auf priv. Basis (innerfamiliär, ohne Pflegegeld) aufnehmen möchte, und der Vertreter des Jugendamts im Krankenhaus, um das Kind an sich zu nehmen. Wer "bekommt" es dann?