Wir haben zum Thema "Vormundschaft" verstanden, dass der jetztige Vormund "entlassen" werden müsse. D.h. es müssten ihm Pflichtverletzungen nachgewiesen werden. Das hat er nicht (wussten wir aber auch nicht, dass er "entlassen" werden muss).
In der Fachzeitschrift vom PFAD Heft 1.2020, Seite 6 wurde ein Fall geschildert, der große Ähnlichkeiten mit unserem "Fall" aufwies. Außerdem dürfen wir seit vielen Monaten das Kind - da es in einer Behinderteneinrichtung lebt - nicht sehen, wg. dem speziellen Infektionsschutzgesetz. Wir dachten, als Vormund hätten wir diesbezüglich auch eine Besuchssicherheit.
Zwar machte uns der Verfahrensbestand in einem Gespräch einige Zeit vor der Anhörung darauf aufmerksam, dass der Vormund entlassen werden müsse, allerdings hatten wir dazu von einem Bekannten auch andere Informationen.
Soweit wir das verstehen, gibt es also "nur" Möglichkeiten für Pflegeeltern bzw. ehemalige Pflegeeltern die ehrenamtliche Vormund zu erhalten: 1. Pflichtverletzung des gegenwärtigen Vormundes und 2. Der Vormund gibt es freiwillig an die Interessenten ab.
In der Fachzeitschrift vom PFAD Heft 1.2020, Seite 6 wurde ein Fall geschildert, der große Ähnlichkeiten mit unserem "Fall" aufwies. Außerdem dürfen wir seit vielen Monaten das Kind - da es in einer Behinderteneinrichtung lebt - nicht sehen, wg. dem speziellen Infektionsschutzgesetz. Wir dachten, als Vormund hätten wir diesbezüglich auch eine Besuchssicherheit.
Zwar machte uns der Verfahrensbestand in einem Gespräch einige Zeit vor der Anhörung darauf aufmerksam, dass der Vormund entlassen werden müsse, allerdings hatten wir dazu von einem Bekannten auch andere Informationen.
Soweit wir das verstehen, gibt es also "nur" Möglichkeiten für Pflegeeltern bzw. ehemalige Pflegeeltern die ehrenamtliche Vormund zu erhalten: 1. Pflichtverletzung des gegenwärtigen Vormundes und 2. Der Vormund gibt es freiwillig an die Interessenten ab.