Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin alleinerziehender Vater und lebe mit meiner 12-jährigen Tochter zusammen. Ich habe nun für den Monat Mai unbezahlten Urlaub genommen, da ich externe Betreuungsangebote in unserem Falle nicht nutzen möchte, und werde anschließend, wenn die Schulen nach wie vor noch im reduzierten Modus laufen werden, meine Stelle vorübergehend auf halbtags reduzieren. Dies bringt natürlich ziemliche Einkommenseinbußen mit sich und deswegen sortiere ich gerade die Möglichkeit finanzieller Unterstützung in diesen Corona-Zeiten für Pflegeeltern. Die staatliche Unterstützung in solchen Fällen gilt allgemein nur für Kinder unter 12. Das für uns zuständige Jugendamt gab auf meine Anfrage hin die pauschale Antwort, dass es für eine solche Unterstützung keine zusätzlichen Gelder gäbe.
Nun ist meine Frage an euch, ob ihr euch damit evt. auch schon beschäftigt habt, ob ihr von anderen Vorgehensweisen von Jugendämtern wisst oder ob es vielleicht auch schon Regelungen diesbezüglich gibt, von denen ich noch nichts weiß. Oder ob es eben so ist, dass solche Notwendigkeiten im Zusammenleben mit den Kindern allein gestemmt werden müssen.
Herzliche Grüße
Matthias
ich bin alleinerziehender Vater und lebe mit meiner 12-jährigen Tochter zusammen. Ich habe nun für den Monat Mai unbezahlten Urlaub genommen, da ich externe Betreuungsangebote in unserem Falle nicht nutzen möchte, und werde anschließend, wenn die Schulen nach wie vor noch im reduzierten Modus laufen werden, meine Stelle vorübergehend auf halbtags reduzieren. Dies bringt natürlich ziemliche Einkommenseinbußen mit sich und deswegen sortiere ich gerade die Möglichkeit finanzieller Unterstützung in diesen Corona-Zeiten für Pflegeeltern. Die staatliche Unterstützung in solchen Fällen gilt allgemein nur für Kinder unter 12. Das für uns zuständige Jugendamt gab auf meine Anfrage hin die pauschale Antwort, dass es für eine solche Unterstützung keine zusätzlichen Gelder gäbe.
Nun ist meine Frage an euch, ob ihr euch damit evt. auch schon beschäftigt habt, ob ihr von anderen Vorgehensweisen von Jugendämtern wisst oder ob es vielleicht auch schon Regelungen diesbezüglich gibt, von denen ich noch nichts weiß. Oder ob es eben so ist, dass solche Notwendigkeiten im Zusammenleben mit den Kindern allein gestemmt werden müssen.
Herzliche Grüße
Matthias