Hallo,
meine Freundin ist als Pflegemutter in Elternzeit. Ich bin als Pflegevater berufstätig in Vollzeit. Nun muss sie zu Hilfeplangesprächen und ist wegen der längeren Anreise den ganzen Tag weg. Ich muss daher Urlaub nehmen, da ich den Pflegesohn betreuen muss.
Muss der Arbeitgeber mich für die erforderliche Kinderbetreuung freistellen? So ähnlich wie Kind-krank?
Danke und schöne Grüße
bub
meine Freundin ist als Pflegemutter in Elternzeit. Ich bin als Pflegevater berufstätig in Vollzeit. Nun muss sie zu Hilfeplangesprächen und ist wegen der längeren Anreise den ganzen Tag weg. Ich muss daher Urlaub nehmen, da ich den Pflegesohn betreuen muss.
Muss der Arbeitgeber mich für die erforderliche Kinderbetreuung freistellen? So ähnlich wie Kind-krank?
Danke und schöne Grüße
bub