Der Kreis darf Pflegeeltern nicht das Pflegegeld kürzen, wenn diese auch Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden. Auf den Kreis könnten nun Nachforderungen von bis zu 800 000 Euro zukommen.
ln-online.de/Lokales/Lauenburg…icht-staerkt-Pflegeeltern
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Wenn über eine dumme Sache mal endlich Gras gewachsen ist,
kommt sicher ein Schaf gelaufen, das alles wieder runterfrisst.
